Nachforderungen der Krankenkasse Viactiv abgelehnt!

Der Ärzeverband Deutscher Allergologen (AeDA) empfahl seinen hilfesuchenden Mitgliedern, sich zu wehren und sagte Unterstützung zu. AeDA-Präsident Prof. Ludger Klimek, Wiesbaden, betonte: "Das Verhalten der Viactiv verhindert die wirksamste und nachhaltigste Behandlungsform allergischer Erkrankungen. Die Patienten haben ein Recht auf diese Therapie und ihre Ärzte müssen darauf vertrauen dürfen, dass die Krankenkassen ihrer Verpflichtung der Kostenübernahme nachkommen."

Dieser Empfehlung folgend, haben Vertragsärzt*innen bei der Prüfstelle Ärzte Bayern dem "Einbehalt des beantragten Nachforderungsbetrags" widersprochen - konkret ging es hier um das Präparat Pollinex Quattro (Bencard). In der Begründung für ihren Einspruch heißt es unter anderem: Therapieallergene seien grundsätzlich zulassungsfrei, es sei denn, sie fallen unter die Therapieallergene-Verordnung (TAV). Für diese Therapieallergene gelte jedoch eine Übergangsregelung. Ausweislich dürfen gemäß § 3 TAV Therapieallergene weiterhin ohne Zulassung in den Verkehr gebracht werden, sofern sie bei Inkrafttreten der TAV hergestellt wurden, unter Brücksichtigung der Vorgaben eine entsprechende Anzeige erfolgte und ein Antrag auf Zulassung gestellt wurde. Diese verkehrsfähigen Therapieallergene seien damit auch zulasten der Krankenkasse verordnungsfähig. Mit der Übergangsregelung habe der Gesetzgeber bewusst eine Regelung getroffen, um Versorgungsengpässe zu vermeiden. Die Annahme, dass Therapieallergene nur bei bestehender Zulassung erstattungsfähig seien, würde die bestehende Übergangsregelung ad absurdum führen.

Dieser Auffassung folgte die Prüfungsstelle Ärzte Bayern und lehnte den Antrag der Krankenkasse Viactiv als unbegründet ab.

留言 (0)

沒有登入
gif