Krankenhausreform mit (nur?) Kinderkrankheiten

Die geplante Krankenhausreform von Herrn Karl Lauterbach wird uns alle betreffen. Auf den ersten Blick dachten wir, dass die Versorgung unserer Allergiepatient*innen hiervon wenig betroffen ist, da sich diese zum weitaus größten Teil im ambulanten Sektor abspielt. Wie immer liegt aber der Teufel im Detail. Ein Beispiel ist die Einführung von Hybrid-DRGs, die es Krankenhäusern ermöglicht, Leistungen, die bisher als stationär abgerechnet wurden, nun auch als tagesstationär zu erbringen. Ab 2025 sind unter anderem die allergologischen Provokationstestungen als Hybrid-DRGs vorgesehen, was bedeutet, dass dem Krankenhaus nicht mehr die stationäre DRG erstattet, sondern automatisch die Hybrid-DRG angesetzt wird. Natürlich können Ärzt*innen immer noch darauf bestehen, bei Risikokonstellationen die orale Provokation nur unter stationären Bedingungen durchzuführen. Dennoch wird der Krankenhausträger darauf drängen, dass die Leistungen unter tagesstationären Bedingungen erbracht werden, da es Ressourcen einspart und dafür ja auch nur eine Erstattung erfolgt. Dies wird vermutlich dazu führen, dass stationäre Provokationstestungen von Allergiepatient*innen bald endgültig der Vergangenheit angehören. Ob und in welchem Umfang wir Provokationen unter tagesstationären Bedingungen durchführen können, wird sehr davon abhängen, welche Strukturen für diese Form der semi-ambulanten Versorgung geschaffen werden.

Die geplante Krankenhausreform wird vom Krankenhaustransparenzgesetz begleitet, das die Veröffentlichung von Struktur- und Leistungsdaten der Kliniken in Deutschland regelt - mit der Zielsetzung, dass Patient*innen erkennen können, welche Krankenhäuser in ihrer Nähe welche Leistungen anbieten und wie diese im Hinblick auf Qualität sowie Personalausstattung abschneiden. All diese Daten sind seit kurzem im Bundes-Klinik-Atlas (https://bundes-klinik-atlas.de) abrufbar. Eigentlich eine begrüßenswerte Initiative, denn Transparenz im Gesundheitswesen ist immer wünschenswert. Auch hier liegt jedoch der Teufel im Detail. Am Beispiel Insektengiftallergie haben wir eine Plausibilitätsprüfung an zwei hessischen Unikliniken durchgeführt und mussten feststellen, dass die im Altas berichteten Leistungszahlen weit von dem entfernt sind, was wir im klinischen Alltag an Leistungen erbringen. Wollen wir hoffen, dass dies noch die Kinderkrankheiten eines Systems sind, das gerade erst laufen lernt. Sollte sich das nicht rasch verbessern, könnte es zu weitreichenden Verzerrungen auf dem Gesundheitsmarkt führen und genau das Gegenteil von Transparenz bewirken. Dann wäre es mal wieder ein „gut gemeint, aber dennoch voll daneben“, wie wir es schon aus anderen Bereichen der aktuellen Politik kennen. Dementsprechend vernichtend fiel auch eine aktuelle Stellungnahme der AWMF-Ad-hoc-Kommission aus, die auf der AWMF-Webseite nachzulesen ist. Als Resultat hat der Atlas nun ein umfassendes Update erhalten: Jetzt kann nur noch eine Vorauswahl an Versorgungsanlässen/Operationen abgefragt werden. Für unsere Allergiepatient*innen ist da leider nichts dabei. Die Begründung lautet: „Die für Fachleute aufgelegte Suche nach spezifischen Diagnosen und Prozeduren wird aufgrund der Komplexität der Ergebnisse nicht mehr angeboten.“ Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Zum Schluss noch etwas Erfreuliches: Soeben ist der aktuelle Impact-Faktor des Allergo Journal für 2023 erschienen, der sich mit 1,1 sehr wohl sehen lassen kann. An dieser Stelle herzlichen Dank an den großen Kreis der Autor*innen, die Beträge für uns verfassen und Arbeiten aus dem Allergo Journal zitieren! Bitte weiter so, wir haben noch Luft nach oben …

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Prof. Dr. Thilo Jakob, Klinik für Dermatologie und Allergologie, Universitätsklinikum Gießen, UKGM

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Prof. Dr. Ludger Klimek, Zentrum für Rhinologie und Allergologie Wiesbaden

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Prof. Dr. Dr. Wolfram Hötzenecker, Klinik für Dermatologie und Venerologie, Kepler Universität, Linz

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