Biologikum jetzt bundesweit als Praxisbesonderheit anerkannt

Bei der Therapie mit Mepolizumab sind die Vorgaben der Fachinformation zu berücksichtigen. Außerdem sollte die Einleitung und Überwachung der Behandlung durch in der HES-Therapie erfahrene Ärzt*innen erfolgen. Die Dosierung beträgt laut Zulassung für die Behandlung des HES (wie auch bei EPGA) 300 mg monatlich - anstatt der 100 mg monatlich, die zum Beispiel in der Indikation CRSwNP zugelassen sind.

Mepolizumab ist für die Langzeitbehandlung bestimmt. Die Notwendigkeit, die Therapie fortzusetzen, sollte mindestens einmal jährlich überprüft werden. Bei Patientinnen und Patienten, die lebensbedrohliche Manifestationen des HES entwickeln, sollte ebenfalls abgeklärt werden, ob die Weiterführung der Behandlung nötig ist, da Mepolizumab in dieser Patientengruppe nicht untersucht wurde. Letzteres trifft auch auf Patientinnen und Patienten zu, die FIP1L1-PDGFRα-Kinase-positiv waren.

Zudem ist zu beachten, dass die Anerkennung als Praxisbesonderheit nicht bei der Anwendung von Nucala® außerhalb der gesetzlich bestimmten Bedingungen (im Rahmen eines nicht bestimmungsgemäßen Gebrauchs, "off-label use") gilt.

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