Seltene-Allergene-Projekt des AeDA

Die Behandlung von Menschen mit einer Allergie ist mittels einer allergenspezifischen Immuntherapie (AIT) möglich. Dabei werden die AIT-Präparate für mindestens drei Jahre entweder subkutan (SCIT) oder sublingual (SLIT) verabreicht. Viele AIT-Therapieallergene wurden in der Vergangenheit als Individualrezepturen (Mischpräparate, "named patient products", NPP) verordnet. Zur Wirksamkeit gibt es aber im Vergleich zur Placebobehandlung heterogene Daten, weshalb eine produktspezifische Bewertung nötig ist.

Deshalb ist seit dem Jahr 2008 die Therapieallergene-Verordnung (TAV) in Kraft. Seitdem müssen Therapieallergene für häufige allergische Erkrankungen Zulassungsstudien zur Abschätzung des Nutzen-Risiko-Profils durchlaufen, um dann vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zugelassen zu werden. Nach Abschluss des TAV-Prozesses (voraussichtlich 2025) ist für Präparate mit wichtigen Allergenquellen die behördliche Zulassung verpflichtend [Pfaar O et al. Allergo J 2022;31:59-61]. Bis dahin sind die in Deutschland verfügbaren Präparate sowohl verkehrsfähig als auch verordnungs- und erstattungsfähig.

Aber: "Für die seltenen Allergene gibt es nicht genügend Patientenkollektive, mit denen man klinische Studien durchführen kann", erklärte Vera Mahler vom PEI. Die Guideline der European Academy of Allergy and Clinical Immunology (EAACI) sehe allerdings nach wie vor eine Individualrezeptur vor, das sei weiterhin in der besagten Indikation sinnvoll und wichtig, ergänzte sie. Trotzdem müssen die Allergenextrakthersteller die Verkehrsfähigkeit der Produkte pflegen (Dokumentation der Herstellungsbedingungen, Nebenwirkungsmeldungen etc.), was viele Hersteller umgehen wollen und lieber ihr Allergenportfolio einschränken.

"Deshalb haben wir das Seltene-Allergene-Projekt gegründet", erklärte Ludger Klimek, Präsident des Ärzteverbands Deutscher Allergologen (AeDA). In diesem Projekt versucht der AeDA, einen Schulterschluss mit den Allergenherstellern zu erreichen und vernünftige Lösungen zu entwickeln. Der Stand zur Verfügbarkeit von Therapieallergenen wurde in dem Projekt erst kürzlich erhoben [Buhai M et al. Allergo J 2022;31(3):59-61].

Doch die Verfügbarkeit ist nicht das einzige Problem, weshalb bei Menschen mit seltenen Allergien Unterversorgung herrscht: "Das ist vielleicht, weil wir an seltene Allergene oft nicht denken, deswegen ist mein Appell: Bitte denken Sie auch an diese Allergene, vor allem bei Patienten, bei denen die TAV-regulierten Therapien nicht anschlagen", mahnte Klimek und ergänzte: "Die Extrakte für seltene Allergene können Sie heute und in Zukunft verordnen, völlig unabhängig von Zulassungen, Rabattverträgen oder anderen Verträgen." Zudem berichtete Klimek, dass der AeDA in Zusammenarbeit mit kassenärztlichen Vereinigungen, Prüfstellen und Krankenkassen einen Dokumentationsbogen entwickelt, der im Spätherbst zur Verfügung stehen soll. Damit soll es sicherer werden, auch ein Nicht-TAV-Allergen zu verordnen.

AllergoPlenum AeDA "AIT in der Praxis: Zerrieben zwischen Kassen- und Firmeninteressen: Auswege aus dem Dilemma"

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