Die schlafmedizinische Versorgung in Deutschland

Teilnehmerinnen

Die Einladung wurde an 5397 Personen versendet, 511 konnten nicht zugestellt werden. Weitgehend vollständig ausgefüllt wurde der Survey von 435 Personen, womit die Rücklaufquote bei 8,9 % liegt. Angaben zum Geschlecht wurden von 352 Teilnehmerinnen (davon 25,6 % weiblich, 74,4 % männlich) vorgenommen, 83 (19,1 %) machten keine Angaben. Das Alter wurde von 78,6 % der Teilnehmerinnen angegeben und lag zwischen 30 und 81 Jahren und im Mittel bei 53,1 ± 8,4 Jahren. Bis auf wenige Ausnahmen (6,2 %) äußerten alle Teilnehmerinnen, in welchem Sektor sie primär tätig sind, hierbei waren deutlich mehr Teilnehmerinnen primär ambulant (67,2 %) als stationär (32,8 %) tätig.

Die Mehrheit der Teilnehmerinnen gab an, über eine Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung zu verfügen, 68,0 % für eine Polygraphie und 32,6 % für eine Polysomnographie.

Während 16,1 % keine Angaben hierzu machten, gaben von den verbliebenen Teilnehmerinnen nur 5,2 % an, weniger als 10 Jahre als Ärztin oder Therapeutin tätig zu sein (0,5 % weniger als 5 Jahre). Die Mehrheit (69,6 %) gab an, mehr als 20 Jahre ärztlich oder therapeutisch tätig zu sein. Bezüglich der schlafmedizinischen Tätigkeit ergab sich ein ähnliches Bild, auch wenn hier deutlich mehr Teilnehmerinnen Angaben tätigten (421 von 435 entsprechend 96,8 %). Die Dauer der schlafmedizinischen Tätigkeit wurde von der Mehrzahl (72,2 %) mit mehr als 10 Jahren angegeben.

Bezüglich der schlafmedizinischen Qualifikation gaben 17 Teilnehmerinnen (3,9 %) an, über keine Qualifikation zu verfügen. Am häufigsten genannt wurde der Kurs zur Diagnostik und Therapie der Schlafapnoe („BUB-Kurs“) (267 Nennungen, entsprechend 61,4 % der Teilnehmerinnen), gefolgt von der Zusatzbezeichnung Schlafmedizin (44,1 %) und dem Qualifikationsnachweis Somnologie der DGSM (26 %), die anderen genannten Qualifikationen spielen in der Versorgungslandschaft praktisch keine Rolle. Genauere Angaben hierzu können der Abb. 1 entnommen werden.

Abb. 1figure 1

Schlafmedizinische Qualifikationen der Teilnehmerinnen (Anzahl der Nennungen, Mehrfachnennungen möglich, n = 435, ZB Zusatzbezeichnung, QN Qualifikationsnachweis; ESRS European Sleep Research Society)

In Bezug auf die Zugehörigkeit zu einer Fachdisziplin wurden am häufigsten die Disziplinen Innere Medizin/Pneumologie (142-mal, entsprechend 32,6 % der Teilnehmerinnen) und HNO-Heilkunde (128-mal, entsprechend 29,4 %) genannt. Alle anderen Disziplinen waren deutlich seltener vertreten (alle unter 10 %). Genauere Angaben hierzu zeigt die Abb. 2.

Abb. 2figure 2

Fachzugehörigkeit der Teilnehmerinnen (die Summe der Prozentzahlen liegt geringfügig über 100 %, da von den 435 Teilnehmerinnen 473 Angaben getätigt wurden und damit einige wenige über mehrere Fachzugehörigkeiten verfügen)

Die Teilnehmerinnen waren überwiegend in den folgenden Bundesländern tätig: Nordrhein-Westfalen (20,3 %), Bayern (15,4 %) und Baden-Württemberg (14,5 %).

Entsprechend der dargestellten Ergebnisse sind in Deutschland überwiegend männliche Pneumologen oder HNO-Ärzte schlafmedizinisch tätig, die über einen „BUB“-Kurs oder die Zusatzbezeichnung Schlafmedizin verfügen und bereits seit über 20 Jahren ärztlich bzw. seit über 10 Jahren ambulant schlafmedizinisch tätig sind und eine ambulante Diagnostik der SBAS anbieten.

Diagnostik und Therapie

In Bezug auf die schlafmedizinische Diagnostik gaben entsprechend der ambulanten Ausrichtung der Mehrzahl der Teilnehmerinnen 77,9 % an, eine kardiorespiratorische Polygraphie anzubieten. Die alternative ambulante Diagnostik basierend auf der peripheren arteriellen Tonometrie wird nur von 6,0 % der Teilnehmerinnen angeboten. Bezüglich der Verfahren, die auf einer Polysomnographie (PSG) beruhen, wurden folgende Angaben zur Verfügbarkeit getätigt: ambulante PSG 29,9 %, stationäre PSG 34,5 %, multipler Schlaflatenztest (MSLT) 27,4 % und multipler Wachbleibetest (MWT) 35,4 %. Darüber hinaus verfügen 21,4 % der Teilnehmerinnen über Möglichkeiten zur Vigilanztestung. Die Aktigraphie, neuropsychologische Untersuchungen bei Tagesschläfrigkeit oder eine Fahreignungsdiagnostik werden jeweils nur von ungefähr 10 % der Teilnehmerinnen angeboten.

Passend zu den oben dargestellten schlafmedizinischen Leistungen gaben 88,7 % der Teilnehmerinnen an, einen diagnostischen und therapeutischen Schwerpunkt im Bereich der obstruktiven Schlafapnoe (OSA) zu setzen; 43,0 % gaben als Schwerpunkt andere Formen der SBAS an. Insomnien, Bewegungsstörungen, hypersomnische Störungen und Parasomnien wurden jeweils von etwa 20 % der Teilnehmerinnen als Schwerpunkt angegeben (27,8 %; 27,1 %; 20,9 %; 17,9 %). Auffällig ist, dass die Mehrzahl der Teilnehmerinnen die Möglichkeit genutzt hat, mehrere Schwerpunkte anzugeben. Obwohl formal nur nach einem Schwerpunkt gefragt wurde, summieren sich die prozentualen Angaben zur Häufigkeit auf 231 %, sodass im Schnitt jede Teilnehmerin 2,3 Schwerpunkte genannt hat. Die schlafmedizinischen Schwerpunkte sind in Abb. 3 dargestellt.

Abb. 3figure 3

Diagnostische und therapeutische Schwerpunkte der Teilnehmerinnen. SBAS schlafbezogene Atmungsstörungen

Ähnlich zur Schwerpunktsetzung zeigte sich auch die Anzahl der Patientinnen pro Jahr, die von den Teilnehmerinnen gesehen werden (Angaben in Bezug auf die Teilnehmerinnen, die Angaben zu dieser Frage machten). Während nur 13 % weniger als 50 Patientinnen mit obstruktiver Schlafapnoe (OSA pro Jahr sehen, gaben knapp zwei Drittel (63,8 %) der Teilnehmerinnen an, gar keine oder weniger als 50 Patientinnen pro Jahr mit Insomnie zu sehen. Ähnliches zeigt sich für schlafbezogene Bewegungsstörungen (71,9 %). Bezüglich der Hypersomnien ohne Narkolepsie gaben 65,5 % der Teilnehmerinnen an, weniger als 10 Patientinnen pro Jahr zu sehen, bei der Narkolepsie liegt der Wert bei 88,0 %. Während bei den beiden letztgenannten Entitäten aufgrund ihrer Seltenheit die Angaben nicht überraschen, zeigt sich hier eine Diskrepanz zwischen der Anzahl der gesehenen Patientinnen mit OSA und Insomnie. Bezüglich der OSA sehen immerhin 60,7 % der Teilnehmerinnen mehr als 100 Patienten im Jahr, während dies bei der Insomnie nur bei 14,9 % der Fall ist. Eine detaillierte Übersicht hierüber gibt die Tab. 2.

Tab. 2 Anzahl der jährlich gesehenen Patientinnen (die Angaben in Prozent beziehen sich auf die Anzahl der Teilnehmerinnen, die eine Auswahl getätigt hatten)

Entsprechend der Ergebnisse kann festgehalten werden, dass die überwiegende Mehrzahl der Teilnehmerinnen über diagnostische Möglichkeiten zur Erfassung von SBAS verfügt und fast alle deutschen Schlafmedizinerinnen einen Schwerpunkt im Bereich der OSA angeben. Trotz der vergleichbaren Prävalenz werden deutlich mehr Patientinnen mit OSA als mit Insomnie von den Teilnehmerinnen gesehen.

Bei der Frage, mit wem die Teilnehmerinnen schlafmedizinisch kooperieren, zeigten sich Parallelen zur Repräsentanz der Fachdisziplinen innerhalb der Schlafmedizin. Mit denjenigen Disziplinen, die stark in der Schlafmedizin vertreten sind, wird regelmäßig kooperiert, während die weniger vertretenen Disziplinen deutlich seltener als Kooperationspartner genannt werden. So gaben 52,7 % der Teilnehmerinnen an, keine Kooperation mit Kinderärztinnen im Kontext der Schlafmedizin zu pflegen (bezogen auf die Teilnehmerinnen, die bei dieser Frage Angaben machten). Nur 7,5 % gaben eine regelmäßige Kooperation an. Ähnliches zeigte sich für die Fächer Psychotherapie und Psychiatrie. Hier gaben etwa ein Drittel bis knapp die Hälfte der Teilnehmerinnen an, mit diesen Disziplinen nicht zu kooperieren (35,9 % bzw. 45,5 %) und nur 16,3 % bzw. 11,7 % berichten über eine regelmäßige Kooperation. Am häufigsten wurde eine regelmäßige Kooperation mit den Fächern Innere Medizin/Pneumologie (56,4 %) und HNO-Heilkunde (53,0 %) angegeben, also mit den Disziplinen, die auch zahlenmäßig am stärksten vertreten sind. Eine regelmäßige Kooperation mit der Allgemeinmedizin wurde von 60,9 % angegeben, was auf die koordinative Funktion der Allgemeinmedizin in der ambulanten Versorgung hindeutet. Etwa ein Viertel der Teilnehmerinnen berichtete über eine regelmäßige Kooperation mit den Disziplinen Neurologie (27,5 %) und Zahnmedizin (25,3 %). Überhaupt nicht schlafmedizinisch zu kooperieren, gaben 27 Teilnehmerinnen (6,2 %) an. Eine grafische Darstellung der wechselseitigen Kooperationen bietet die Abb. 4.

Abb. 4figure 4

Grafische Darstellung der schlafmedizinischen Kooperationen

Die Ergebnisse machen deutlich, dass Kooperationen bevorzugt zwischen bzw. mit den beiden Disziplinen bestehen, die zahlenmäßig am stärksten in der schlafmedizinischen Versorgung verankert sind. Überraschend ist die verhältnismäßig geringe Kooperation mit den Fächern Psychotherapie und Psychiatrie. Etwa ein Drittel der Teilnehmerinnen gab an, hier nicht schlafmedizinisch zu kooperieren, was in Anbetracht der Häufigkeit der entsprechenden Krankheitsbilder aus diesem Fachbereich, insbesondere der Insomnien, und dem Umstand, dass nur etwa ein Viertel der Schlafmedizinerinnen selbst über einen Schwerpunkt in diesem Bereich verfügen, bedenklich erscheint. Offenbleibt auch, ob die Patientinnen mit einer schlafbezogenen Atmungsstörung angemessen versorgt werden, wenn eine Insomnie als häufige komorbide Störung vorliegt und aufgrund der limitierten Erfahrungen mit diesem Krankheitsbild unerkannt bleibt oder nicht angemessen therapiert wird.

Kenntnisse von Leitlinien

Die drei Fragen, ob den Teilnehmerinnen die aktuelle Leitlinie der DGSM zu den SBAS bekannt sei, ob sie sich damit auseinandergesetzt haben oder daran orientieren, lieferten nahezu identische Ergebnisse. Circa die Hälfte der Teilnehmerinnen beantwortete diese Frage mit „stimme vollkommen zu“ (55,1 %, 54,0 % und 55,6 %), etwa ein weiteres Viertel mit „stimme teilweise zu“ (23,3 %, 29,0 % und 31,9 %), bezogen auf die Anzahl der Teilnehmerinnen, die diese Frage beantworteten. Während 8,3 % keine Angaben machten, gaben lediglich 3,8 % der Befragten an, die Leitlinie nicht zu kennen. Auf die Frage, ob die Leitlinie helfe, die Patienten sinnvoll zu versorgen, war die Zustimmung geringfügig geringer, aber auch hier antworteten nur 2,1 % mit „stimme nicht zu“.

Bezüglich der Leitlinie zur Insomnie antworteten auf die Frage, ob die Leitlinie bekannt sei, 24,9 % mit „stimme teilweise zu“ und 27,1 % mit „stimme vollkommen zu“; 18,3 % der Teilnehmerinnen gaben an, die Leitlinie nicht zu kennen. Bezüglich der Auseinandersetzung mit der Leitlinie bzw. in Bezug auf die Orientierung und die Nutzung zeigte sich in den drei Fragen das gleiche Bild. Hier gaben etwa 60–70 % der Teilnehmerinnen an, der Aussage teilweise oder vollkommen zuzustimmen. Auffällig ist bei diesen Fragen allerdings, dass ca. ein Viertel der Teilnehmerinnen diese Fragen nicht beantwortete.

Auf Basis der Ergebnisse kann daher festgehalten werden, dass die Teilnehmerinnen, die die Leitlinien kennen, sich auch damit inhaltlich auseinandersetzen und diese als hilfreich empfinden. Während ca. 75 % der Teilnehmerinnen die Leitlinie zu den SBAS offenbar hinreichend bekannt ist, gilt dies für die Leitlinie Insomnie in geringerem Umfang.

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